Die Art, wie der Bund die Übernahme der UBS durch die CS orchestriert hat, wird vermutlich eine Prozesslawine lostreten. Zwei Punkte stehen dabei im Fokus. Zum einen die Tatsache, dass der Bund per Notrecht beschlossen hat, dass die Aktionärinnen und Aktionäre den Deal nicht an einer Generalversammlung (GV) absegnen müssen und somit bei der Bankenfusion des Jahrhunderts nichts zu sagen haben. 

Zum zweiten sorgt international der Finma-Entscheid für Furore, eine Abschreibung von Anleihen der CS im Volumen von 16 Milliarden Franken anzuordnen, um die Eigenmitteldecke der CS zu stärken. Auf diese Weise soll die UBS vor Verlusten abgeschirmt werden. «Die Aussetzung der Mitbestimmungsrechte und die Enteignung der Aktionärinnen und Aktionäre werden bestimmt rechtliche Schritte nach sich ziehen», sagt die Anwältin Lea Hungerbühler. 

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Fonds in der Pflicht

Jede wichtige Firmentransaktion muss normalerweise von den Eigentümern und Eigentümerinnen an der Generalversammlung abgesegnet werden. Doch angesichts der massiven Abflüsse bei der Credit Suisse urteilte die Regierung, dass keine Zeit bleibt, eine GV mit den üblichen Vorlauffristen von zwanzig Tagen einzuberufen.